Beste Private Krankenversicherung für Frauen: Ratgeber zu Schwangerschaft, Mutterschaft und Familienplanung 2025
Die private Krankenversicherung bietet Frauen heute deutlich bessere Bedingungen als noch vor einigen Jahren. Seit der Einführung der Unisex-Tarife 2013 zahlen Frauen und Männer für vergleichbare Leistungen dieselben Beiträge.
Besonders für Frauen in der Familienplanungsphase, während der Schwangerschaft und im Berufsleben ergeben sich durch die PKV erhebliche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Private Krankenversicherung ist für Frauen nicht mehr teurer, trotzdem gibt es je nach Tarif und Anbieter erhebliche Kostenunterschiede auch bei vergleichbaren Leistungen.
Wir zeigen Ihnen, worauf sie achten müssen, um die besten PKV Tarife für Frauen zu ermitteln: die Testsieger von Stiftung Warentest im Vergleich sowie ein PKV Rechner, mit dem Sie die Beiträge individuell berechnen können.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Nicht mehr teurer: PKV Unisex-Tarife für Gleichberechtigung seit 2013
- 2 Schwangerschaftsleistungen in der PKV: Umfassender Schutz von Anfang an
- 3 Hebammenbetreuung: Individuelle Begleitung durch Experten
- 4 Mutterschaftsgeld und finanzielle Absicherung
- 5 Kinderwunschbehandlung: Umfassende Unterstützung in der PKV
- 6 Familienplanung und Kinderversicherung
- 7 PKV für verschiedene Berufsgruppen von Frauen
- 8 Vorteile der PKV für Frauen
- 9 Nachteile und Risiken beachten
- 10 Tipps für die optimale Tarifwahl
- 11 Vergleich: PKV vs. GKV für Frauen
- 12 Zukunftsperspektive: PKV-Entwicklung für Frauen
- 13 Fazit: PKV als attraktive Option für moderne Frauen
- 14 Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu
- 14.1 1. Sind PKV-Tarife für Frauen heute wirklich gleich teuer wie für Männer?
- 14.2 2. Kann ich während der Schwangerschaft noch in die PKV wechseln?
- 14.3 3. Was passiert mit meinen PKV-Beiträgen während der Elternzeit?
- 14.4 4. Übernimmt die PKV alle Kosten für Kinderwunschbehandlungen?
- 14.5 5. Muss ich für mein Kind einen separaten PKV-Vertrag abschließen?
Nicht mehr teurer: PKV Unisex-Tarife für Gleichberechtigung seit 2013
Bis Ende 2012 zahlten Frauen in der privaten Krankenversicherung deutlich höhere Beiträge als Männer. Die Versicherer begründeten dies mit der statistisch höheren Lebenserwartung von Frauen und dem „Risiko“ einer Schwangerschaft.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzte dieser Geschlechterdiskriminierung ein Ende: Seit dem 21. Dezember 2012 gelten für alle Neuverträge einheitliche PKV Unisex-Tarife. Diese Neuregelung hat die PKV für Frauen erheblich günstiger gemacht.
Während früher Beitragsunterschiede von mehreren hundert Euro jährlich keine Seltenheit waren, profitieren Frauen heute von fairen, geschlechtsunabhängigen Tarifen. Ein wichtiger Meilenstein für die Gleichberechtigung im Versicherungswesen.
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Schwangerschaftsleistungen in der PKV: Umfassender Schutz von Anfang an
Grundleistungen während der Schwangerschaft
Die private Krankenversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen während der Schwangerschaft nach den gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien. Dazu gehören:
- Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt
- Laboruntersuchungen zur Risikobestimmung
- Ultraschalluntersuchungen zur Überwachung der kindlichen Entwicklung
- Beratungsgespräche und Aufklärung
- Behandlung schwangerschaftsbedingter Beschwerden
Erweiterte Leistungen je nach Tarif
Premium-Tarife der PKV bieten deutlich mehr als die Grundversorgung:
Pränatale Diagnostik:
- Nackenfaltenmessung (Kosten: 150-200 Euro)
- Fruchtwasseruntersuchung
- Nicht-invasive pränatale Tests (NIPT)
- 3D/4D-Ultraschalluntersuchungen
- Feindiagnostik
Zusätzliche Untersuchungen:
- Toxoplasmose-Test
- Streptokokken-Test
- Zusätzliche Ultraschalltermine ohne medizinische Indikation
- Erweiterte Labordiagnostik
Komfortleistungen:
- Geburtsvorbereitungskurse
- Schwangerschaftsgymnastik
- Ernährungsberatung
- Alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur
Hebammenbetreuung: Individuelle Begleitung durch Experten
Die Betreuung durch eine Hebamme ist ein zentraler Baustein der Schwangerschaftsvorsorge. Die PKV übernimmt Hebammenleistungen in der Regel vollständig, während gesetzlich Versicherte teilweise Zuzahlungen leisten müssen.
Leistungsumfang der Hebammenbetreuung
Phase | Leistungen | PKV-Erstattung |
---|---|---|
Schwangerschaft | Vorsorgeuntersuchungen, Beratung, Hilfe bei Beschwerden | 100% |
Geburt | Geburtsbegleitung, Überwachung | 100% |
Wochenbett | Nachsorge bis zu 8 Wochen, Stillberatung | 100% |
Erweiterte Nachsorge | Bis 12 Wochen bei Bedarf | Je nach Tarif |
Wichtiger Tipp: Sichern Sie sich frühzeitig eine Hebamme. Aufgrund des Fachkräftemangels kann es besonders in Ballungsgebieten zu Engpässen kommen.
Mutterschaftsgeld und finanzielle Absicherung
Die finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft und des Mutterschutzes hängt von Ihrem Berufsstatus ab. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Berufsgruppen.
Privatversicherte Arbeitnehmerinnen
Als privatversicherte Arbeitnehmerin erhalten Sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung ein einmaliges Mutterschaftsgeld von maximal 210 Euro für den gesamten Mutterschutzzeitraum. Das klingt zunächst wenig, aber Ihr Arbeitgeber gleicht die Differenz zu Ihrem gewohnten Nettogehalt aus.
Rechenbeispiel:
- Ihr tägliches Nettogehalt: 120 Euro
- Mutterschaftsgeld pro Tag: 13 Euro (210 Euro ÷ 14 Tage Mutterschutz)
- Arbeitgeberzuschuss: 107 Euro täglich
- Ergebnis: Sie erhalten Ihr volles Nettogehalt
Beamtinnen in der PKV
Beamtinnen haben eine besonders komfortable Position. Sie erhalten während des Mutterschutzes ihre volle Besoldung weiter, ohne Abzüge. Die Beihilfe übernimmt weiterhin ihren Anteil an den Krankheitskosten. Für PKV-versicherte Beamtinnen ist dies ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen Berufsgruppen.
Selbstständige und Freiberuflerinnen
Selbstständige Frauen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hier kommt die private Krankentagegeldversicherung ins Spiel. Seit 2017 erhalten selbstständige Frauen mit Krankentagegeldschutz während der Mutterschutzfristen das vereinbarte Krankentagegeld – ein wichtiger Fortschritt für die Absicherung.
Kinderwunschbehandlung: Umfassende Unterstützung in der PKV
Viele Paare benötigen medizinische Unterstützung bei der Familienplanung. Die PKV zeigt hier ihre Stärken und übernimmt je nach Tarif die Kosten für verschiedene Behandlungen.
Häufig erstattete Behandlungen
- Hormonbehandlungen: Medikamente zur Stimulation des Eisprungs
- Insemination: Künstliche Befruchtung
- In-vitro-Fertilisation (IVF): Befruchtung außerhalb des Körpers
- Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Spezielle IVF-Methode
- Kryokonservierung: Einfrieren von Eizellen oder Embryonen
Die Erstattungshöhe variiert je nach Versicherer und Tarif. Während die gesetzliche Krankenversicherung nur begrenzte Versuche bezuschusst, bieten viele PKV-Tarife bessere Leistungen.
Familienplanung und Kinderversicherung
Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Ein großer Vorteil der PKV: Ihr Neugeborenes können Sie ohne Gesundheitsprüfung versichern. Selbst bei schweren Erkrankungen oder Behinderungen gibt es weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse. Voraussetzungen:
- Ein Elternteil muss mindestens drei Monate bei dem Versicherer versichert sein
- Der Aufnahmeantrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt werden
Versicherungsstatus von Kindern
Elternkonstellation | Kinderversicherung |
---|---|
Beide Eltern privat versichert | Kind muss privat versichert werden |
Beide Eltern gesetzlich versichert | Kind automatisch familienversichert, private Versicherung optional |
Ein Elternteil privat, einer gesetzlich | Abhängig vom Einkommen des Hauptverdieners |
Wichtiger Hinweis: In der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag.
PKV für verschiedene Berufsgruppen von Frauen
Beamtinnen: Die ideale Zielgruppe
Beamtinnen profitieren besonders von der PKV. Durch die Beihilfe des Dienstherrn müssen sie nur den Eigenanteil (meist 20-30%) privat versichern. Dies führt zu günstigen Beiträgen bei gleichzeitig hervorragenden Leistungen. Der PKV-Rechner zeigt: Beamtinnen sparen oft mehrere hundert Euro jährlich.
Angestellte mit hohem Einkommen
Angestellte können ab einem Jahresbruttoeinkommen von 73.800 Euro (2025) in die PKV wechseln. Besonders für kinderlose Frauen oder Frauen mit abgeschlossener Familienplanung kann sich dies finanziell lohnen. Bei der Entscheidung sollten aber auch die langfristigen Beitragsentwicklungen berücksichtigt werden.
Selbstständige und Freiberuflerinnen
Selbstständige Frauen haben die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die PKV bietet oft bessere Leistungen zu attraktiven Konditionen, besonders in jungen Jahren. Wichtig ist eine ausreichende Krankentagegeldversicherung für den Krankheitsfall.
Vorteile der PKV für Frauen
Medizinische Vorteile
- Chefarztbehandlung: Behandlung durch Spezialisten
- Einzel- oder Zweibettzimmer: Mehr Komfort im Krankenhaus
- Freie Arztwahl: Keine Wartezeiten bei Fachärzten
- Innovative Behandlungen: Zugang zu neuesten Therapien
- Umfassende Vorsorge: Erweiterte Untersuchungen
Schwangerschaftsspezifische Vorteile
- Erweiterte pränatale Diagnostik
- Vollständige Hebammenbetreuung
- Komfortable Geburt im Einzelzimmer
- Alternative Behandlungsmethoden
- Umfassende Nachsorge
Finanzielle Aspekte
- Beitragsstabilität durch Altersrückstellungen
- Keine Beitragssteigerungen bei Krankheit
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Steuerliche Vorteile
Nachteile und Risiken beachten
Finanzielle Belastungen
- Vollbeitrag während Elternzeit (kein Arbeitgeberzuschuss)
- Eigene Beiträge für jedes Familienmitglied
- Mögliche Beitragssteigerungen im Alter
- Rückkehr in die GKV meist ausgeschlossen
Planungsaspekte
- Wartezeiten bei Tarifwechsel beachten (meist 8 Monate für Schwangerschaft)
- Gesundheitsprüfung bei Neuaufnahme
- Langfristige Bindung an den Versicherer
Tipps für die optimale Tarifwahl
Vor der Familienplanung
Wenn Sie eine Schwangerschaft planen, sollten Sie Ihren PKV-Tarif rechtzeitig überprüfen und gegebenenfalls erweitern. Achten Sie auf:
- Umfassende Schwangerschaftsleistungen
- Kurze oder keine Wartezeiten
- Kinderwunschbehandlungen
- Hebammenbetreuung
- Komfortleistungen bei der Geburt
Während der Schwangerschaft
Ein Tarifwechsel während der Schwangerschaft ist grundsätzlich möglich, aber neue Leistungen unterliegen oft Wartezeiten. Besser ist es, den optimalen Tarif bereits vor einer geplanten Schwangerschaft zu wählen.
Nach der Geburt
Denken Sie rechtzeitig an die Anmeldung Ihres Kindes bei der PKV. Die zweiwöchige Frist sollten Sie unbedingt einhalten, um die Nachversicherungsgarantie zu nutzen.
Vergleich: PKV vs. GKV für Frauen
Aspekt | Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung |
---|---|---|
Schwangerschaftsvorsorge | Erweiterte Diagnostik, zusätzliche Untersuchungen | Grundversorgung nach Mutterschaftsrichtlinien |
Hebammenbetreuung | Vollständige Erstattung | Grundleistungen, teilweise Zuzahlungen |
Geburt | Einzel-/Zweibettzimmer, Chefarzt | Mehrbettzimmer, Belegarzt |
Kinderwunschbehandlung | Oft vollständige Übernahme | Begrenzte Anzahl von Versuchen |
Mutterschaftsgeld | 210 Euro einmalig + Arbeitgeberzuschuss | 13 Euro täglich |
Familienversicherung | Jedes Mitglied zahlt eigenen Beitrag | Kostenlose Mitversicherung |
Zukunftsperspektive: PKV-Entwicklung für Frauen
Die private Krankenversicherung entwickelt sich kontinuierlich weiter und passt sich den Bedürfnissen moderner Frauen an. Neue Trends:
Digitale Gesundheitsdienste
- Online-Schwangerschaftsbegleitung
- Digitale Gesundheits-Apps
- Telemedizin für Beratungen
- Elektronische Gesundheitsakten
Präventionsleistungen
- Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
- Gesundheits-Coaching
- Ernährungsberatung
- Fitness-Programme
Die Tarifvielfalt in der PKV wächst stetig, und Versicherer entwickeln zunehmend frauenspezifische Leistungspakete.
Fazit: PKV als attraktive Option für moderne Frauen
Die private Krankenversicherung hat sich zu einer attraktiven Option für Frauen in allen Lebensphasen entwickelt. Besonders während Schwangerschaft und Mutterschaft bietet sie Vorteile, die deutlich über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Die Entscheidung für oder gegen die PKV sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden. Berücksichtigen Sie Ihre persönliche Lebenssituation, berufliche Perspektiven und finanziellen Möglichkeiten. Eine unabhängige Beratung kann dabei helfen, den optimalen Versicherungsschutz für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um sich einen ersten Überblick über die Kosten und Leistungen zu verschaffen. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, die Ihnen und Ihrer Familie langfristig Sicherheit und optimale medizinische Versorgung bietet.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu
1. Sind PKV-Tarife für Frauen heute wirklich gleich teuer wie für Männer?
Ja, seit dem 21. Dezember 2012 gelten einheitliche Unisex-Tarife für alle Neuverträge. Frauen und Männer zahlen für identische Leistungen dieselben Beiträge. Diese Regelung gilt allerdings nur für neue Verträge – wer bereits vor 2013 privat versichert war, kann freiwillig in einen Unisex-Tarif wechseln.
2. Kann ich während der Schwangerschaft noch in die PKV wechseln?
Ein Wechsel in die PKV ist auch während der Schwangerschaft möglich, allerdings gelten für schwangerschaftsbezogene Leistungen meist Wartezeiten von acht Monaten. Das bedeutet, dass Kosten für die laufende Schwangerschaft und Geburt nicht übernommen werden. Besser ist es, den Wechsel vor einer geplanten Schwangerschaft zu vollziehen.
3. Was passiert mit meinen PKV-Beiträgen während der Elternzeit?
Während der Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV, sodass Sie den vollen Beitrag selbst zahlen müssen. Einige Tarife bieten jedoch eine Beitragsermäßigung oder sogar eine temporäre Beitragsfreistellung während der Elternzeit an. Informieren Sie sich vor der Elternzeit bei Ihrem Versicherer über mögliche Erleichterungen.
4. Übernimmt die PKV alle Kosten für Kinderwunschbehandlungen?
Die Übernahme von Kinderwunschbehandlungen ist stark tarifabhängig. Viele PKV-Tarife bieten deutlich großzügigere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung und übernehmen oft mehrere IVF-Versuche vollständig. Prüfen Sie vor einer Behandlung die genauen Bedingungen Ihres Tarifs und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
5. Muss ich für mein Kind einen separaten PKV-Vertrag abschließen?
Ja, in der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Ihr Neugeborenes können Sie jedoch ohne Gesundheitsprüfung und zu günstigen Konditionen versichern, wenn Sie selbst mindestens drei Monate bei dem Versicherer sind und den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt stellen.