Freie Heilfürsorge Krankenversicherung

Was ist die freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Art der Krankenversorgung bestimmter Beamtengruppen durch ihren Dienstherrn. Sie deckt die Kosten für medizinische Behandlungen bei allgemeinen und Fachärzten, im Krankenhaus und beim Zahnarzt ab.

Besonders gefährdete Beamte wie Soldaten, Feuerwehrleute, Polizisten und Justizvollzugsbeamte haben ein Anrecht auf die Freie Heilfürsorge statt der Beihilfe.

Im Rahmen der staatlichen Fürsorgepflicht seinen Bediensteten gegenüber, wird diesen „Staatsdienern“ eine medizinische Betreuung gewährt. Soldaten der Bundeswehr haben zusätzlich Anspruch auf die kostenlose truppenärztliche Versorgung.

Unterschied zwischen Heilfürsorge und Beihilfe

Heilfürsorge wird nur für bestimmte Beamtengruppen gewährt. Diese sind:

  • Soldaten der Bundeswehr
  • Polizei und Grenzschutz
  • Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr
  • Justizvollzugsbeamte der JVA

Die Freie Heilfürsorge wird gewährt, solange der Beamte im aktiven Dienst steht. Nach dem Ende des aktiven Dienstes (Pensionierung, Versetzung) hat der Beamte einen Anspruch auf Beihilfe für die Krankheitskosten.

Der Anspruch auf Beihilfe besteht hingegen im aktiven Dienst und im Ruhestand aller anderen Beamten wie zum Beispiel Lehrer:

Gehört die Heilfürsorge zur PKV oder zur GKV?

Die Heilfürsorge ist sowohl von der privaten als auch der gesetzlichen Krankenversicherung (PKV oder GKV) unabhängig. Sie stellt eine eigene und und beiden Versicherungssystemen unabhängige Krankenversorgung dar.

Im Rahmen der Heilfürsorge werden Sachleistungen gewährt. Das heißt, es wird kein Geldbetrag für die Behandlung gezahlt. Die medizinische Behandlung oder die Diagnose werden im Rahmen der Verordnung bereitgestellt. Somit weist sie eher Gemeinsamkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung auf.

Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe?

Die Heilfürsorge gilt für Berufsgruppen, deren Tätigkeit als besonders gefährlich gilt. Für diese Gruppen wäre eine private Krankenversicherung aufgrund des Risikopotenzials unbezahlbar.

Beihilfeberechtigte Beamte müssen sich über die private Krankenversicherung mit einer beihilfekonformen Restkostenversicherung absichern.

Zu den anspruchsberechtigten Berufsgruppen gehören Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten der Bundeswehr und Beamte aus dem Justizvollzug. Für andere Beamte wie Lehrer, Richter, Staatsanwälte oder Angestellte im Verwaltungsdienst greift hingegen die Beihilfe für die Krankheitskosten.

Heilfürsorge für Ehepartner und Kinder

Die Heilfürsorge gilt nur für Beamte im aktiven Dienst. Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder haben einen Anspruch auf Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe für Familienmitglieder hängt davon ab, ob es sich um Bundes- oder Landesbeamte handelt. Zudem weichen die Beihilfesätze von Bundesland zu Bundesland ab.

Kosten und Leistungen Freie Heilfürsorge

Der Umfang und die Dauer der Leistungen aus der Heilfürsorge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und bei den einzelnen Berufsgruppen. Eine pauschale Aussage ist deshalb nicht möglich.

Heilfürsorge für Polizei: Landespolizei und Bundespolizei

Für Beamte bei der Bundespolizei und der Polizei greift die Heilfürsorge in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, in Nordrhein-Westfalen und Bremen, in Mecklenburg-Vorpommern und in Baden-Württemberg während der gesamten aktiven Dienstzeit. In den anderen Bundesländern besteht dieser Anspruch nur in der Ausbildung, danach ist ein Wechsel in die Beihilfe nötig.

Heilfürsorge für Feuerwehr

Je nach Bundesland ist der Anspruch auf Heilfürsorge oder auf Beihilfe unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern haben Beamte der Feuerwehr, die ihren Vertrag vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen haben, ein Wahlrecht über 18 Monate, um sich zwischen der Beihilfe und der Heilfürsorge zu entscheiden. In anderen Bundesländern besteht dieses Wahlrecht nicht.

Heilfürsorge für Soldaten der Bundeswehr

Bei Zeit- und Berufssoldaten gelten andere Regeln. Die Versorgung im Krankheitsfall ist durch den Truppenarzt sichergestellt. Bei einer Erkrankung sucht der Soldat den Arzt seiner Einheit auf. Während eines Urlaubs muss er einen Arzt in einer Kaserne in der Nähe seines Aufenthaltsorts aufsuchen.

Ausnahmen sind nur bei Unfällen, bei einer plötzlichen Krankheit oder bei einem Aufenthalt im Ausland möglich. In anderen Fällen ist eine Überweisung durch den jeweiligen Truppenarzt nötig. Anderenfalls werden die Kosten für die Behandlung nicht erstattet. Abgerechnet wird nach dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, dass der Soldat die Behandlung zunächst selbst bezahlt und danach zur Erstattung einreicht.

Kosten für welche Leistungen übernimmt die Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge sichert einen Anspruch auf Sach- und Behandlungsleistungen, so weit sie medizinisch notwendig sind. Die Kosten dafür übernimmt der Dienstherr in der Regel in voller Höhe. Die Leistungen entsprechen etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das bedeutet, dass auch in der Heilfürsorge Zuzahlungen zu leisten sind. Die Leistungen decken die Vorsorge und die Behandlung bei Krankheiten ab. Anfallende Kosten, die darüber hinaus gehen, können zum Teil über die Beihilfe abgerechnet werden. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen in den Bundesländern.

  • Rehabilitation: Die Kosten für eine medizinische Rehabilitation werden im Rahmen der Heilfürsorge übernommen. Die Reha kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Die Zuzahlung beträgt pro Tag 10 Euro, eine Anschlussrehabilitation ist auf 28 Tage pro Jahr begrenzt.
  • Physiotherapie: Die Zuzahlungen entsprechen den Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Zahnersatz Zahnbehandlung Zahnreinigung: Die Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnreinigungen sind mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Bei Zahnersatz gilt das Prinzip der Regelversorgung mit einem Festzuschuss. Berechtigte der Heilfürsorge haben Anspruch auf den doppelten Festzuschuss. Eine aufwändige Versorgung wie ein Implantat als Ersatz für eine Krone muss in Höhe der Mehrkosten durch den Patienten selbst gezahlt werden.
  • Psychotherapie: Kosten für eine Psychotherapie werden im Rahmen einer Behandlung übernommen.
  • Brille: Die Kostenerstattungen sind an das Niveau der gesetzlichen Krankenkasse angelehnt.
  • Krankenhaus: Für einen Aufenthalt im Krankenhaus ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro am Tag bis maximal 28 Tage im Jahr erforderlich.
  • Osteopathie alternative Heilverfahren: Die Leistungen und Zuzahlungen orientieren sich an der gesetzlichen Krankenkasse.

Vor dem Beginn der Behandlung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser ist bei der Heilfürsorgestelle vorzulegen und zu genehmigen. Danach stellt die Heilfürsorgestelle eine Kostenübernahmeerklärung aus.

Erst danach darf der Zahnarzt mit der Behandlung anfangen. Aus der Kostenübernahmeerklärung geht auch hervor, wie hoch der Eigenanteil für den Versicherten ist.

Kranken-Zusatzversicherung zusätzlich zur Heilfürsorge sinnvoll?

Die Heilfürsorge deckt im Wesentlichen ähnliche Leistungen und Kosten ab wie die gesetzlichen Krankenkassen. Somit hat der Versicherte vergleichbare Zuzahlungen zu leisten oder sogar einen erheblichen Anteil aus eigener Tasche zu zahlen.

Das gilt umso mehr für eine hochwertige Versorgung zum Beispiel im Zahnbereich. Aber auch im ambulanten und stationären Bereich kann mit einer Zusatzkrankenversicherung die Leistung der Heilfürsorge ergänzt werden:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankenzusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus
  • Zusatzversicherung Brille
  • Zusatzkrankenversicherung für alternative Heilverfahren wie Osteopathie

Deshalb ist eine Zusatzversicherung zu empfehlen. Sie sollte auf den Bedarf des Versicherten zugeschnitten sein und beispielsweise ergänzende Leistungen für den stationären Bereich und den Zahnbereich abdecken.

Pflegeversicherung für Berechtigte der Heilfürsorge

Wer einen Anspruch auf Heilfürsorge hat, muss eine Pflegeversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine Pflegepflichtversicherung, sie entspricht der Pflegepflichtversicherung der gesetzlich und privat Versicherten. Nicht zu verwechseln ist die Pflegepflichtversicherung mit der zusätzlichen privaten Pflegeversicherung, die zusätzliche Leistungen im Pflegefall erbringt.

Einen optimalen Schutz für den Pflegefall erhalten Anspruchsberechtigte für die Heilfürsorge durch eine Kombination aus Pflegepflichtversicherung und Zusatzversicherung. Dem Dienstherrn muss der Abschluss der Pflegepflichtversicherung nachgewiesen werden.

Abrechnung und Kostenerstattung der Heilfürsorge

Die Abrechnung wird über die jeweils zuständige Heilfürsorgestelle vorgenommen. Sie variiert je nach Berufsgruppe und zum Teil je nach Bundesland.

Kontakt Heilfürsorge

Für die Bundespolizei ist deutschlandweit eine Abrechnungsstelle zuständig, sie ist unter folgender Anschrift zu erreichen:

Abrechnungsstelle Heilfürsorge der Bundespolizei
Bundespolizeipräsidium
Referat 83
53754 Sankt Augustin
Telefon: 02241 238-3423
E-Mail: bpolp.ref83.hf-abrechnungen@polizei.bund.de

Für Polizisten in Nordrhein-Westfalen ist folgende Abrechnungsstelle verantwortlich:

Freie Heilfürsorge Land NRW
Schifferstraße10
47059Duisburg
Tel.: 0203 4175 – 7550
E-Mail: za5.3td.lzpd@polizei.nrw.de