Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit – Wer zahlt Beiträge für GKV oder PKV?

Die gesetzliche und private Krankenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des dualen Gesundheitssystems in Deutschland. Sie bietet finanziellen Schutz bei Krankheit und trägt dazu bei, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten.

Doch was passiert, wenn man arbeitslos wird? Wie wirkt sich die Arbeitslosigkeit auf die Versicherungspflicht aus und wer übernimmt die Beitragszahlungen bei Bezug von ALG I und ALG II? Übernimmt die Agentur für Arbeit (AfA) oder das Jobcenter auch die Kosten der PKV?

Arbeitslos Krankenversicherung – Was zu beachten ist

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Bürger, unabhängig von seinem Beschäftigungsstatus, in der privaten oder gesetzlichen KV versichert sein muss. Auch Arbeitslose sind versicherungspflichtig und müssen ununterbrochen Mitglied in der PKV oder GKV sein. Stellt sich nur die Frage, wer die Beiträge zahlt, wenn durch Jobverlust kein Einkommen mehr erzielt wird?

Im Allgemeinen müssen Arbeitslose für ihre Beiträge zur Krankenversicherung nicht selbst aufkommen. Dies liegt daran, dass die Beiträge zur Krankenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, wenn man Arbeitslosengeld I bezieht. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt, übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur Krankenversicherung.

Die Krankenversicherung bietet während der Arbeitslosigkeit den selben umfassenden Schutz. Sie deckt die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und andere gesundheitliche Leistungen ab. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, auch während der Arbeitslosigkeit gesetzlich oder privat krankenversichert zu bleiben.

ALG I und ALG II – Arbeitslosengeld und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

In Deutschland gibt es zwei Arten von Arbeitslosengeld: Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Beide haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Krankenversicherung.

Krankenkassenbeiträge bei Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG 1) 

ALG I wird an diejenigen gezahlt, die vor ihrer Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Während des Empfangs von Arbeitslosengeld I deckt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Das bedeutet, dass Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld I weiterhin voll gesetzlich krankenversichert sind und keinen eigenen Beitrag zur Krankenversicherung leisten müssen.

Krankenkassenbeiträge bei Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG 2 oder Bürgergeld)

Bei Bezug von ALG I, besser bekannt als Hartz IV und jetzt Bürgergeld, wird an diejenigen gezahlt, die entweder nicht die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld I erfüllen oder deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist, und die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Jobcenter zahlt die Krankenversicherungsbeiträge direkt an die Krankenkasse, z.B. AOK, TK, Barmer, DAK und andere. Als Hartz-4 Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen Sie sich also keine Sorgen um die Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge machen. Sie bleiben während der gesamten Zeit, in der Sie ALG II beziehen, in der GKV voll krankenversichert.

In beiden Fällen, ob Sie nun ALG I oder II beziehen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Krankenkasse über den Bezug von Sozialleistungen informieren. So kann sichergestellt werden, dass Ihre KV-Beiträge korrekt abgerechnet werden.

Krankenversicherungsbeiträge bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug während Sperrzeit

Auch in Zeiten, in denen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, z.B. während einer sogenannten Sperrzeit, sind Arbeitsuchende versicherungspflichtig.

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit durch eigenes Verschulden verursacht haben, beispielsweise durch eine selbst verschuldete Kündigung oder die Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots. Während der Sperrfrist, die in der Regel zwölf Wochen bzw. 3 Monate dauert, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.

Sie könnten nun annehmen, dass Sie in dieser Zeit auch nicht krankenversichert sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Agentur für Arbeit zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auch dann, wenn wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld ausgezahlt wird. Sie bleiben also auch während einer Sperrzeit voll krankenversichert.

Krankenkasse über Beginn und Ende der Sperrfrist informieren

Dies ist ein wichtiger Aspekt der sozialen Sicherheit in Deutschland. Denn auch wenn Sie vorübergehend kein Arbeitslosengeld erhalten, sind Sie dennoch gegen das finanzielle Risiko von Krankheit abgesichert. Sie müssen sich also keine Sorgen um Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte machen, da diese Kosten von Ihrer Krankenversicherung gedeckt sind.

Versäumen Sie jedoch nicht, Ihre Krankenkasse über den Beginn und das Ende der Sperrzeit zu informieren, damit Ihre Beitragszahlungen korrekt abgerechnet werden können.

Bei Arbeitslosigkeit über Ehepartner in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichern?

Eine kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung des Ehepartners ist möglich, wenn man arbeitslos ist und kein Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Der Ehepartner ist gesetzlich versichert und die/der Arbeitslose nicht selbst gesetzlich krankenversichert.
  2. Die/der Arbeitslose hat kein Gesamteinkommen von mehr als 485 Euro im Monat (Stand 2023). Bei Minijobs liegt die Grenze bei 520 Euro.
  3. Die/der Arbeitslose bezieht kein Arbeitslosengeld I. Der Bezug von Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist hingegen kein Hindernis für die kostenlose Familienversicherung.

Der Bezug von Arbeitslosengeld I führt grundsätzlich zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass man während des Bezugs von Arbeitslosengeld I nicht über die Familienversicherung versichert sein kann.

Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Selbstständige und Arbeitnehmer bzw. Angestellte mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Zunächst zwei Beispiele für privat Versicherte, die arbeitslos geworden sind.

  1. Sind Sie privat versichert und bekommen nun Arbeitslosengeld I?

Unter 55 Jahren und Arbeitslosengeld I? Dann müssen Sie sich normalerweise gesetzlich versichern. Aber es gibt eine Ausnahme. Sie haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Und das innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie Arbeitslosengeld I bekommen. Anderenfalls müssen Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Um eine Befreiung zu bekommen, müssen Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre lang privat versichert gewesen sein. Sind Sie über 55 Jahre alt? Dann bleiben Sie automatisch privat versichert. In diesem Fall können Sie nur zu einem günstigeren Tarif innerhalb der PKV wechseln.

  1. Sind Sie privat versichert und bekommen nun Arbeitslosengeld II?

Als Privatversicherter mit Arbeitslosengeld II müssen Sie nicht zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Sie können in Ihrer privaten Krankenkasse bleiben. Dazu können Sie einen Zuschuss vom Jobcenter beantragen. So können Sie Ihren alten Tarif beibehalten.

Der Zuschuss ist aber begrenzt. Er ist genauso hoch, wie das, was das Arbeitsamt für die gesetzliche Versicherung zahlen würde. Ist Ihr Tarif teurer? Dann müssen Sie den Rest selber zahlen.

Es gibt noch eine andere Option. Sie können in den günstigeren PKV Basistarif wechseln. Dieser ist genauso umfangreich in den Leistungen wie die gesetzliche Versicherung.

Arbeitslos nach Studium oder Ausbildung – Wie steht es um Ihre Krankenversicherung?

Krankenversicherung ist ein Muss, wenn Sie nach Ihrem Studium oder Ihrer Ausbildung keinen direkten Job finden. Falls Sie Arbeitslosengeld II nach dem Studium beziehen, übernimmt das Jobcenter die Beiträge für Ihre Krankenversicherung.

Aber was passiert, wenn Sie als ehemaliger Student kein Arbeitslosengeld beantragen? In diesem Fall sind Sie dafür verantwortlich, sich selbst zu versichern. Sie können entweder eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung wählen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme. Die Agentur für Arbeit kann Ihre Versicherungsbeiträge übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang in der Arbeitslosenversicherung versichert waren. Dadurch haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Tipps zur Krankenversicherung während der Arbeitslosigkeit

Die Fortführung der Krankenversicherung während der Arbeitslosigkeit ist Pflicht. Hier sind einige praktische Ratschläge, die Ihnen dabei helfen können:

  1. Informieren Sie Ihre Krankenkasse sofort über Ihre Arbeitslosigkeit: Sobald Sie arbeitslos werden, sollten Sie Ihre Krankenkasse darüber informieren. Dies stellt sicher, dass Ihre Krankenversicherungsbeiträge korrekt abgerechnet werden.
  2. Überprüfen Sie Ihre Beiträge: Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und privat versichert sind, überprüfen Sie, ob der vom Jobcenter übernommene Betrag ausreicht, um Ihre Krankenversicherungsbeiträge zu decken. Wenn nicht, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse über mögliche Lösungen sprechen.
  3. Erwägen Sie den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung: Wenn Sie privat versichert sind und die Möglichkeit besteht, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, sollten Sie diese Option in Betracht ziehen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen umfassenden Schutz und die Beiträge werden in der Regel vollständig vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie nicht versichert sind, können Sie mit Bußgeldern belegt werden. Darüber hinaus müssen Sie im Krankheitsfall alle Kosten selbst tragen, was schnell sehr teuer werden kann. Es ist daher unerlässlich, auch während der Arbeitslosigkeit krankenversichert zu bleiben.

FAQ: Krankenversicherung arbeitslos

Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung, wenn ich arbeitslos werde und Arbeitslosengeld I beziehe?

Wenn Sie jünger als 55 Jahre sind und Arbeitslosengeld I beziehen, müssen Sie sich grundsätzlich gesetzlich versichern, es sei denn, Sie stellen einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von drei Monaten. Diese Befreiung erfordert, dass Sie mindestens fünf Jahre lang konstant privat versichert waren. Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bleiben Sie privat versichert.

Wie sieht es mit meiner privaten Krankenversicherung aus, wenn ich Arbeitslosengeld II beziehe?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und privat versichert sind, können Sie in der PKV bleiben und einen Zuschuss beantragen, der vom Jobcenter übernommen wird. Dieser Zuschuss ist maximal so hoch wie die Kosten, die das Arbeitsamt für die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach meinem Studium oder meiner Ausbildung arbeitslos werde?

Wenn Sie nach Ihrem Studium oder Ihrer Ausbildung arbeitslos werden und Arbeitslosengeld II beziehen, übernimmt das Jobcenter die Beiträge für Ihre Krankenversicherung. Wenn Sie kein Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie sich selbst versichern. Die Agentur für Arbeit kann Ihre Versicherungsbeiträge übernehmen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren und dadurch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Kann ich mich bei Arbeitslosigkeit in der Familienversicherung meines Ehepartners kostenlos versichern?

Ja, wenn Sie arbeitslos sind und kein Arbeitslosengeld I beziehen, können Sie sich kostenlos in der Familienversicherung Ihres Ehepartners versichern, sofern Ihr Gesamteinkommen 485 Euro im Monat (Stand 2023) nicht übersteigt und Ihr Ehepartner gesetzlich versichert ist.

Kann ich meine private Krankenversicherung wechseln, wenn ich arbeitslos werde?

Ja, Sie können in einen günstigeren Tarif wechseln, wenn Sie arbeitslos werden und privat versichert sind. Sie können auch in den Basistarif wechseln, dessen Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Ist man automatisch krankenversichert wenn man arbeitslos ist?

Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) erhalten, sind Sie normalerweise auch weiterhin krankenversichert. Die Beiträge für Ihre Krankenversicherung werden in diesem Fall von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Es gibt jedoch eine Obergrenze für diese Beiträge, das heißt, die Bundesagentur für Arbeit zahlt nur bis zu einem bestimmten Betrag.

Wie bin ich bei Bezug von Bürgergeld krankenversichert?

Wenn Sie Bürgergeld, auch als Arbeitslosengeld II bekannt, beziehen, sind Sie in der Regel automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das Jobcenter meldet Sie bei einer Krankenkasse an und übernimmt die Beiträge für Ihre Krankenversicherung. Sie müssen sich also nicht selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern, wenn Sie Bürgergeld erhalten.