Tricks bei Abrechnung von Privatpatienten: Schaden für die PKV

Dass Privatpatienten das Gesundheitssystem stabilisieren, medizinischen Fortschritt zu einem großen Teil finanzieren und eine flächendeckende Versorgung auch mit Fachärzten sichern, ist in vielen Studien belegt.

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Wie Krankenhäuser sich an der Privaten Krankenversicherung bereichern

Auch wenn Befürworter einer Bürgerversicherung Gegenrechnungen aufstellen, bekennen viele Ärzte mit kleineren Praxen: „Ohne Privatpatienten könnte ich nicht überleben.“

Dass für den PKV-Kunden dabei auch einmal ein früherer Termin oder eine erweiterte Behandlung herausspringen, ist verständlich. Für manche Tricks der Branche gibt es aber nur ein passendes Wort: Abzocke.

Privatpatienten der PKV bescheren 12,5 Milliarden Mehreinnahmen

Eine aktuelle Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherer beziffert die Umsatzsteigerung im Gesundheitssystem durch Privatpatienten auf 12,5 Milliarden Euro. Berechnet wurde die Differenz durch einen Vergleich derselben Leistungen einmal auf Basis einer PKV-Abrechnung und einmal nach den Abrechnungsgrundsätzen der GKV.

Knapp die Hälfte des Betrages fließt in die ambulante Versorgung, prozentual profitieren aber die Zahnärzte am meisten von Privatpatienten.

Erhöhung des Ärzte Honorars

Zwischen den Ärzten und dem GKV-Spitzenverband wurden zwar gerade erst Honorarsteigerungen im Umfang von rund 315 Millionen Euro verhandelt. Klingt viel, ist aber ausgesprochen bescheiden. Der sogenannte Orientierungswert, der Basis für die Abrechnungen ist, steigt von 10,4361 auf 10,5300 Cent. Das sind gerade einmal 0,9 %.

In vielen Wirtschaftszweigen sind die Tarifanpassungen für Arbeitnehmer bedeutend höher ausgefallen. Und auch die Praxiskosten der niedergelassenen Ärzte dürften stärker gestiegen sein.

Mieser Trick mit der Krankenhaus-Apotheke

Es sind aber nicht die Allgemein- und Fachärzte, die immer wieder durch Abrechnungstricks in Verruf geraten. Vielmehr sorgt der Krankenhausbereich in regelmäßigen Abständen für Schlagzeilen.

Zuletzt waren es kleine Privatkliniken, die von Krankenhausärzten völlig unauffällig unter demselben Dach wie die großen Krankenhäuser gegründet wurden. Unversehens fanden sich Privatpatienten, die in eine öffentliche Klinik eingewiesen wurden, in einer dieser Privatkliniken wieder.

Die saftigen Rechnungen dafür gingen an die Privatversicherer. Die damalige schwarz-gelbe Koalition schloss die Gesetzeslücke aber 2012 nach einem entsprechenden Hinweis aus der Versicherungswirtschaft.

Private Krankenversicherung: Zukunft ungewiss

Mit ihren Vorstößen in der Politik hat die Private Krankenversicherung es heute nicht mehr so leicht. In der großen Koalition wirkt das Engagement der SPD in Sachen Bürgerversicherung. Der Einsatz für Belange der  PKV hält sich da in engen Grenzen.

Die Zeche zahlen aber nicht die Unternehmen, sondern die Versicherten, die Anfang 2017 einmal wieder kräftige Preiserhöhungen zu verkraften hatten.

Skandal bei Abrechnung von Zytostatika für Krepbspatienten

Der neueste Skandal, den die PKV aufgedeckt hat, betrifft ausgerechnet Krebspatienten. Sie bekommen im Rahmen einer Chemotherapie sogenannte Zytostatika. Das sind Medikamente, die das Zellwachstum oder die Zellteilung bremsen und somit das Wachstum eines Tumors verlangsamen.

Eine Bremer Klinik bezog die Zytostatika aus der eigenen Krankenhausapotheke. Das ist weder ungewöhnlich noch verboten. Aber während bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ansonsten relativ strenge Preisregelungen gelten, greifen diese Vorschriften zwischen dem Krankenhaus und seiner eigenen Apotheke nicht.

Medikament tausende Euro teurer

Im konkreten Fall schrieb das Krankenhaus den Patienten bzw. den Versicherern durchschnittlich 11.000 Euro mehr auf die Rechnung. Dabei verdient das Krankenhaus doppelt, denn es kauft die Medikamente günstig beim Großhändler ein.

Alles rechtens, sagt das Gericht

Mit einer Klage gegen diese Abrechnungspraxis scheiterten die privaten Krankenversicherer. Das lässt zwar den Laien am gesunden Menschenverstand der Richter zweifeln, ist aber eine korrekte Entscheidung im Rahmen des geltenden Rechts.

Wenn die Arzneimittelpreisverordnung in dieser Fallkonstellation nicht gilt, kann ein Richter sie nicht herbeizaubern. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich andere Kliniken seit Jahrzehnten an die Abrechnungspraxis der GKV auch bei Privatpatienten hielten.

Schlechtes Beispiel als Vorbild für andere Kliniken?

Mit dem Prozess hat sich die PKV möglicherweise einen Bärendienst erwiesen. Denn was ein Krankenhaus vorgemacht hat, könnten viele andere mit dem richterlichen Freibrief nun nachahmen. Das belastet nicht nur die Versicherten, sondern auch den Steuerzahler über die Beihilfe für Beamte.

Zusammen geben sie 300 Millionen Euro im Jahr für Zytostatika aus, Mehrkosten von 40 Millionen Euro stehen im Raum. Und wer weiß, ob der Trick nicht auch bei anderen Medikamenten funktioniert.

Die Politik, die die seltsame Gesetzeslage ändern könnte, hält sich derweil bedeckt. Kein Wunder, es ist ja Wahljahr. Und nach der Wahl wird entschieden, ob die PKV überhaupt eine Zukunft hat oder ob die Bürgerversicherung nach 15 Jahren Diskussion ihren Durchbruch erlebt.

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